Jugendvorstand
Die Jugend im TV-Epe organisiert sich selbst.
Auszug aus der Satzung des TV-Westfalia 07 Epe e.V.
§ 20 Vereinsjugend
1) Die Jugend des Vereins ist die Gemeinschaft aller Mitglieder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres und ist zuständig für alle Jugendangelegenheiten des Vereins.
2) Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die ihr durch den Haushalt des Vereins zufließenden Mittel.
3) Organe der Vereinsjugend sind:
a) der Jugendwart und
b) die Jugendversammlung
Der Jugendwart ist Mitglied des Gesamtvorstandes.
4) Alles Nähere regelt die Jugendordnung, die von der Jugendversammlung des Vereins beschlossen wird. Die Jugendordnung bedarf der Zustimmung des Gesamtvorstands. Die Jugendordnung darf den Vorgaben dieser Satzung nicht widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die Regelungen dieser Satzung.
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